Minderjährigenehen in Deutschland
Eine Analyse der Rechtslage unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts
Zusammenfassung
Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen „Minderjährigenehe“ mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Durch Überprüfung und Vergleich zwischen alter und geltender Rechtslage zum Umgang mit Minderjährigenehen in Deutschland werden Empfehlungen zur Rechtslage de lege ferenda vorgelegt.
- 1–34 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–34
- 35–44 Einleitung 35–44
- A. Anlass der Darstellung
- B. Gang der Untersuchung
- 45–78 Kapitel 1: Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 45–78
- A. Die rechtliche Situation bei Eheschließungen ohne Auslandsbezug unter Beteiligung Minderjähriger
- I. Ehefähigkeit
- II. Eheschließung
- III. Aufhebung der Ehe
- IV. Rechtsanwendungsdefizite de lege lata bei Eheschließungen unter Beteiligung Minderjähriger ohne Auslandsbezug
- B. Die rechtliche Situation bei Eheschließungen mit Auslandsbezug unter Beteiligung Minderjähriger
- I. Die Rechtslage bei Eheschließungen im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- 1. Die standesamtliche Eheschließung in Deutschland
- 2. Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- II. Die Rechtslage bei Eheschließungen im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- 1. Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- 2. Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- III. Rechtsanwendungsdefizite de lege lata bei Eheschließungen unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- 1. Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- a) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- b) Die Trauung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- 2. Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- a) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- C. Die rechtliche Situation bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung unter Beteiligung Minderjähriger
- I. Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot
- II. Rechtsanwendungsdefizite des bußgeldbewehrten Trauungsverbotes
- D. Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata zur Eheschließung Minderjähriger führt – entgegen der gesetzgeberischen Intention – nicht zu einem erhöhten Schutzniveau für den Minderjährigen.
- 79–132 Kapitel 2: Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Umgang mit Minderjährigenehen 79–132
- A. Der Begriff der Ehe im Grundgesetz
- I. Allgemeine Grundlagen
- 1. Einehe und Geschlechtsverschiedenheit
- 2. Auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft
- 3. Der freie Entschluss und die freie Ausgestaltung der Ehe zu einer gleichberechtigten Partnerschaft
- 4. Mitwirkung des Staates
- II. Gewährleistungsdimension
- 1. Art. 6 Abs. 1 GG als Institutsgarantie
- 2. Art. 6 Abs. 1 GG als Grund- und Abwehrrecht
- a) Schutzbereich
- aa) Personeller Schutzbereich
- bb) Sachlicher Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- 3. Art. 6 Abs. 1 GG als objektiv-rechtliche Grundsatznorm
- B. Die Grundrechte des Minderjährigen
- I. Der Minderjährige als Grundrechtsberechtigter
- 1. Grundrechtsträgerschaft durch den Minderjährigen
- 2. Grundrechtswahrnehmung durch den Minderjährigen
- II. Das Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit
- 1. Der Minderjährige als Träger der Eheschließungsfreiheit
- 2. Schutzbereich
- a) Personeller Schutzbereich
- b) Sachlicher Schutzbereich
- 3. Eingriff
- 4. Rechtfertigung
- III. Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit
- 1. Schutzbereich
- a) Personeller Schutzbereich
- b) Sachlicher Schutzbereich
- 2. Eingriff
- 3. Rechtfertigung
- IV. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- 1. Allgemeine Bedeutung und Rechtsgrundlage
- 2. Schutzbereich
- a) Personeller Schutzbereich
- b) Sachlicher Schutzbereich
- aa) Gewährleistungsinhalt
- bb) Besonderheiten in Bezug auf Minderjährige
- 3. Eingriff
- 4. Rechtfertigung
- V. Der Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 GG
- 1. Der allgemeine Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG
- a) Gewährleistungsinhalt
- b) Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
- 2. Die speziellen Gleichheitssätze in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG
- a) Gewährleistungsinhalt
- b) Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
- C. Das Elternrecht und das Wächteramt des Staates
- I. Allgemeine Grundlagen
- II. Gewährleistungsdimension
- 1. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als Institutsgarantie
- 2. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als Grund- und Abwehrrecht
- a) Schutzbereich
- aa) Personeller Schutzbereich
- bb) Sachlicher Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- aa) Das staatliche Wächteramt in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG
- bb) Kollidierendes Verfassungsrecht
- 3. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm
- D. Die Rechte der Religionsgemeinschaften
- I. Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit
- 1. Schutzbereich
- a) Personeller Schutzbereich
- b) Sachlicher Schutzbereich
- 2. Eingriff
- 3. Rechtfertigung
- II. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften
- 1. Allgemeines
- 2. Gewährleistungsinhalt
- 3. Schranken des Selbstbestimmungsrechts
- E. Die allgemeine Handlungsfreiheit
- I. Schutzbereich
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- II. Eingriff
- III. Rechtfertigung
- F. Zwischenergebnis: Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen berührt die Schutzbereiche der dargestellten Grundrechte.
- 133–195 Kapitel 3: Rechtsgrundlagen im Völker- und Europarecht 133–195
- A. Völkerrechtliche Verträge
- I. Allgemeines
- II. Die völkerrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen
- 1. Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
- 2. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- 3. Das UN-Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens
- 4. Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- 5. Das UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- III. Die Europäische Menschenrechtskonvention
- 1. Die Sonderrolle der EMRK im Gefüge der völkerrechtlichen Verträge
- 2. Art. 8 EMRK
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- (1) Achtung des Privatlebens
- (2) Achtung des Familienlebens
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- 3. Art. 9 EMRK
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- (1) Gewährleistungsinhalt der individuellen Religionsfreiheit
- (2) Gewährleistungsinhalt der korporativen Religionsfreiheit
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- 4. Art. 12 EMRK
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- IV. Zwischenergebnis: Die staatlichen Normen zur Eheschließung müssen das freie und volle Einverständnis der Eheschließenden sicherstellen.
- B. Das Recht der Europäischen Union
- I. Das Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 AEUV
- 1. Schutzbereich
- a) Sachlicher Schutzbereich
- b) Persönlicher Schutzbereich
- 2. Beeinträchtigungen
- 3. Rechtfertigung
- II. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- 1. Allgemeines
- a) Anwendungsbereich der Grundrechtscharta
- b) Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
- 2. Art. 7 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- (1) Achtung des Familienlebens
- (2) Achtung der Privatsphäre
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- 3. Art. 9 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- 4. Art. 10 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- (1) Gewährleistungsinhalt der individuellen Religionsfreiheit
- (2) Gewährleistungsinhalt der korporativen Religionsfreiheit
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- 5. Art. 21 Abs. 2 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- 6. Art. 24 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- (1) Anspruch auf Schutz und Fürsorge (Art. 24 Abs. 1 S. 1 GRCh)
- (2) Kommunikative Teilhabe (Art. 24 Abs. 1 S. 2 und 3 GRCh)
- (3) Politische Teilhabe (Art. 24 Abs. 2 GRCh)
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- 7. Art. 45 GRCh
- a) Schutzbereich
- aa) Sachlicher Schutzbereich
- bb) Persönlicher Schutzbereich
- b) Beeinträchtigung
- c) Rechtfertigung
- III. Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata kann zu einer Beeinträchtigung des Art. 21 AEUV führen und somit zu einer Anwendbarkeit der GRCh.
- C. Eheschließungsvoraussetzungen in europäischen Rechtsordnungen
- I. Griechenland
- II. Italien
- III. Kroatien
- IV. Dänemark
- V. Zwischenergebnis: Die Ehemündigkeit tritt in den Mitgliedstaaten der EU überwiegend mit 18 Jahren ein, jedoch bestehen Dispensmöglichkeiten.
- 196–266 Kapitel 4: Die Rechtslage im einfachen Recht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen 196–266
- A. Die alte Rechtslage bei Eheschließungen ohne Auslandsbezug unter Beteiligung Minderjähriger
- I. Ehefähigkeit
- II. Eheschließung
- III. Aufhebung der Ehe
- IV. Rechtsanwendungsdefizite der alten Rechtslage bei Eheschließungen unter Beteiligung Minderjähriger ohne Auslandsbezug
- V. Zwischenergebnis: Grundsätzlich bestand ein differenziertes Normsystem, welches am Wohl des Minderjährigen ausgerichtete Einzelfallentscheidungen ermöglicht hat.
- B. Die alte Rechtslage bei Eheschließung mit Auslandsbezug unter Beteiligung Minderjähriger
- I. Der Ordre-Public-Vorbehalt
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Prüfungsgegenstand
- 3. Prüfungsmaßstab
- a) Offensichtliche Unvereinbarkeit mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts
- b) Relativität des Ordre Public
- 4. Rechtsfolgen eines Ordre-Public-Verstoßes
- II. Das Eheschließungsstatut
- 1. Personen mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit
- 2. Staatenlose
- 3. Flüchtlinge
- III. Die alte Rechtslage bei Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- 1. Die standesamtliche Eheschließung in Deutschland
- 2. Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- IV. Die alte Rechtslage bei Eheschließungen im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- 1. Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- 2. Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- V. Rechtsanwendungsdefizite der alten Rechtslage bei Eheschließungen unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- 1. Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- a) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- b) Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- 2. Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- a) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- VI. Zwischenergebnis: Art. 6 EGBGB stellt im Hinblick auf die Eheschließungen Minderjähriger nicht das richtige rechtliche Instrument dar.
- C. Die alte Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung
- I. Die Eheschließung im Christentum
- 1. Die Eheschließung nach kanonischem Recht
- a) Das kanonische Recht
- b) Die Normen zur Eheschließung im Codex Iuris Canonici (1983)
- 2. Die Eheschließung in der Evangelischen Kirche in Deutschland
- a) Die Organisation der Evangelischen Kirche in Deutschland
- b) Die Regelungen zur Eheschließung
- aa) Ordnung der kirchlichen Trauung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 27.06.1957
- bb) Handreichung zur Ordnung der Gottesdienste und Amtshandlungen in der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg – IV. Trauung
- 3. Zwischenergebnis: Für die katholische Kirche hat die staatliche Eheschließung keine Bedeutung, während nach evangelischem Verständnis grundsätzlich die staatliche Eheschließung Voraussetzung für di...
- II. Die Eheschließung im Islam
- 1. Die Bedeutung der Scharia im Islam
- 2. Das Eheschließungsrecht im Islam
- a) Die Voraussetzungen der Eheschließung im klassischen islamischen Recht
- b) Die Voraussetzung der Eheschließung im modernen islamischen Recht am Beispiel ausgewählter Staaten
- aa) Syrien
- bb) Afghanistan
- c) Die islamische Eheschließung in Deutschland
- 3. Zwischenergebnis: Es bedarf weder der Mitwirkung des Staates zur gültigen Eheschließung in modernen islamischen Rechtsordnungen, noch muss die Ehe nach klassischem islamischem Recht vor einem Iman ...
- III. Zwischenergebnis: Die religiöse Eheschließung als Akt der Religionsausübung unterfällt dem Schutzbereich von Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG und die Normsetzung diesbezüglich dem in Art. 140 GG i. V....
- 267–320 Kapitel 5: Reformbedarf der Rechtslage im einfachen Recht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen 267–320
- A. Aus Perspektive der Verfassung
- I. Reformbedarf der alten Rechtslage ohne Auslandsbezug
- 1. Die Dispensmöglichkeit des § 1303 Abs. 2 bis 4 BGB a. F.
- 2. Die Antragsberechtigung in § 1316 BGB a. F.
- 3. Die Ex-nunc-Wirkung der Eheaufhebung und deren Rechtsfolgen
- 4. Zwischenergebnis: Kein Reformbedarf aus der Perspektive der Verfassung.
- II. Reformbedarf der alten Rechtslage mit Auslandsbezug
- 1. Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- a) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- b) Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- 2. Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- a) Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- 3. Zwischenergebnis: Grundsätzlich besteht kein Reformbedarf aus der Perspektive der Verfassung.
- III. Reformbedarf der alten Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung
- 1. Der Wegfall des Voraustrauungsverbots
- 2. Der Straftatbestand der Zwangsheirat in § 237 StGB
- 3. Zwischenergebnis: Die Normsetzung zur religiösen Eheschließung Minderjähriger sowie eine Erweiterung des Tatbestandmerkmales „Ehe“ in § 237 StGB wären wünschenswert, sind aber aus verfassungsrechtl...
- IV. Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage zur Eheschließung Minderjähriger stand im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
- B. Aus der Perspektive des Völker- und Europarechtes
- I. Völkerrechtliche Verträge
- 1. Die völkerrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen
- a) Reformbedarf der alten Rechtslage ohne Auslandsbezug
- aa) Die Dispensmöglichkeit des § 1303 Abs. 2 bis Abs. 4 BGB a. F.
- bb) Die Antragsberechtigung in § 1316 BGB a. F.
- cc) Die Ex-nunc-Wirkung der Eheaufhebung und deren Rechtsfolgen
- dd) Zwischenergebnis: § 1303 Abs. 2 BGB a. F. und § 1318 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB stehen im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Vorgaben der Vereinten Nationen.
- b) Reformbedarf der alten Rechtslage mit Auslandsbezug
- aa) Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- (1) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- (2) Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- bb) Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- (1) Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- (2) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- cc) Zwischenergebnis: § 1303 Abs. 2 BGB a. F. sowie Art. 13 Abs. 3 S. 2 EGBGB stehen im Widerspruch zu den Vorgaben der Übereinkommen der Vereinten Nationen.
- c) Reformbedarf der alten Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung
- d) Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage widerspricht zum Teil den Vorgaben der Übereinkommen der Vereinten Nationen.
- 2. Die Europäische Menschenrechtskonvention
- a) Reformbedarf der alten Rechtslage ohne Auslandsbezug
- aa) Die Dispensmöglichkeit des § 1303 Abs. 2 bis Abs. 4 BGB a. F.
- bb) Die Antragsberechtigung in § 1316 BGB a. F.
- cc) Die Ex-nunc-Wirkung der Eheaufhebung und deren Rechtsfolgen
- dd) Zwischenergebnis: Kein Reformbedarf nach den Vorgaben der EMRK.
- b) Reformbedarf der alten Rechtslage mit Auslandsbezug
- aa) Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- (1) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- (2) Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- bb) Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- (1) Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- (2) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- cc) Zwischenergebnis: Art. 13 Abs. 3 S. 2 EGBGB a. F. sollte reformiert werden.
- c) Reformbedarf der alten Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung
- d) Zwischenergebnis: Allein eine Reform des Art. 13 Abs. 3 S. 2 EGBGB a. F. ist nach den Vorgaben der EMRK geboten.
- 3. Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage widerspricht in Teilen sowohl den Vorgaben der Übereinkommen der Vereinten Nationen als auch den Vorgaben der EMRK.
- II. Das Recht der Europäischen Union
- 1. Art. 21 AEUV
- a) Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- aa) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- bb) Die Eheschließung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- b) Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- aa) Die Eheschließung im Ausland ohne Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- bb) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- c) Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage zur Eheschließung Minderjähriger entspricht den Vorgaben des Art. 21 Abs. 1 AEUV.
- 2. Die Europäische Grundrechtecharta
- a) Die alte Rechtslage ohne Auslandsbezug
- b) Die alte Rechtslage mit Auslandsbezug
- c) Die alte Rechtslage ohne staatliche Beteiligung
- d) Zwischenergebnis: Der Anwendungsbereich der GRCh ist nicht eröffnet.
- 3. Zwischenergebnis: Aus der Perspektive des ausgewählten Rechtes der Europäischen Union besteht kein Reformbedarf.
- III. Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage zur Eheschließung Minderjähriger stimmt teilweise nicht mit den Vorgaben des Völkerrechtes überein.
- C. Zwischenergebnis: Die alte Rechtslage zur Eheschließung Minderjähriger hätte aus Perspektive des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts nicht grundlegend reformiert werden müssen.
- 321–411 Kapitel 6: Reformbedarf der Rechtslage im einfachen Recht seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen 321–411
- A. Aus der Perspektive der Verfassung
- I. Reformbedarf der Rechtslage mit Auslandsbezug
- 1. Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- a) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- aa) Die unwirksame Ehe
- (1) Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB
- (2) Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB
- (a) Die fehlende Heilungsmöglichkeit für Nichtehen
- (b) Die Rückwirkungsproblematik
- (aa) Exkurs: Die Rückwirkung von Gesetzen
- (bb) Die Rückwirkung von Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB
- (c) Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte
- bb) Die aufhebbare Ehe
- (1) Die Härtefallklausel des § 1315 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b) BGB
- (2) Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- 2. Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- a) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- b) Die Trauung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- 3. Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata zur Eheschließung Minderjähriger mit Auslandsbezug verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben.
- II. Reformbedarf der Rechtslage ohne Auslandsbezug
- III. Reformbedarf der Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche Beteiligung
- 1. Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot aus Sicht des Minderjährigen
- 2. Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot aus Sicht der Religionsgemeinschaft
- a) Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG
- b) Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV
- 3. Zwischenergebnis: Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot in den §§ 11 Abs. 2, 70 Abs. 1 PStG verletzt Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV.
- IV. Zwischenergebnis: Aus der Perspektive der Verfassung besteht Reformbedarf hinsichtlich der Rechtslage bei Eheschließungen mit Auslandsbezug und der Rechtslage bei Eheschließungen ohne staatliche B...
- B. Aus der Perspektive des Völker- und Europarechts
- I. Völkerrechtliche Verträge
- 1. Die völkerrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen
- a) Reformbedarf der Rechtslage mit Auslandsbezug
- aa) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- (1) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- (a) Die unwirksame Ehe
- (b) Die aufhebbare Ehe
- (2) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- bb) Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger
- (1) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- (2) Die Trauung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- b) Reformbedarf der Rechtslage ohne Auslandsbezug
- c) Reformbedarf der Rechtslage ohne staatliche Beteiligung
- d) Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata zur Eheschließung Minderjähriger widerspricht den Vorgaben der Übereinkommen der Vereinten Nationen.
- 2. Die europäische Menschenrechtskonvention
- a) Reformbedarf der Rechtslage mit Auslandsbezug
- aa) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung Minderjähriger
- (1) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- (a) Die unwirksame Ehe
- (b) Die aufhebbare Ehe
- (2) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- bb) Die Eheschließung im Inland unter Beteiligung Minderjähriger mit Auslandsbezug
- (1) Die standesamtliche Trauung in Deutschland
- (2) Die Trauung vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person eines anderen Staates
- b) Reformbedarf der Rechtslage ohne Auslandsbezug
- c) Reformbedarf der Rechtslage ohne staatliche Beteiligung
- aa) Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot aus Sicht des Minderjährigen
- bb) Das bußgeldbewehrte Trauungsverbot aus Sicht der Religionsgemeinschaft
- d) Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata zur Eheschließung Minderjähriger mit Auslandsbezug und ohne staatliche Beteiligung ist nicht mit den Vorgaben der EMRK vereinbar.
- 3. Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata stimmt nicht mit den Vorgaben des Völkerrechts überein.
- II. Das Recht der Europäischen Union
- 1. Art. 21 AEUV
- a) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- aa) Die unwirksame Ehe
- bb) Die aufhebbare Ehe
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- c) Die Rückwirkungsproblematik
- d) Zwischenergebnis: Die Rechtslage de lege lata zur Eheschließung Minderjähriger mit Auslandsbezug führt zu einer nicht gerechtfertigten Verletzung des Art. 21 Abs. 1 AEUV und zu einer gem. Art. 21 A...
- 2. Die Europäische Grundrechtecharta
- a) Die Eheschließung im Ausland zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen
- aa) Die unwirksame Ehe
- bb) Die aufhebbare Ehe
- b) Die Eheschließung im Ausland unter Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen
- c) Die Rückwirkungsproblematik
- d) Zwischenergebnis
- 3. Zwischenergebnis: Aus der Perspektive des Europarechts besteht Reformbedarf.
- III. Zwischenergebnis: Aus Perspektive des Völker- und Europarechts besteht umfassender Reformbedarf der Rechtslage de lege lata.
- C. Zwischenergebnis: Die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen eingeführten Normen verstoßen teilweise gegen die Vorgaben des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts.
- 412–422 Fazit und Vorschläge zur Gestaltung der Rechtslage de lege ferenda in Thesenform 412–422
- I. Die Defizite der alten Rechtslage bei Eheschließungen Minderjähriger
- II. Die Defizite de lege lata bei Eheschließungen Minderjähriger
- III. Die Eheschließung Minderjähriger de lege ferenda
- 423–437 Literaturverzeichnis 423–437