Der Veranstalterbegriff im Gebührenrecht
Eine kritische Analyse der Heranziehung von Fußballvereinen und -verbänden zu Polizeieinsatzkosten
Zusammenfassung
Seit dem Jahr 2014 wälzt die Freie Hansestadt Bremen polizeiliche Aufwendungen für besonders risikobehaftete Großveranstaltungen auf deren Veranstalter ab. In der Praxis trifft die deutschlandweit einzigartige Gebühr vor allem den Profifußball.
Die Beteiligung Privater an den Kosten staatlicher Sicherheitsleistungen tangiert wichtige Garantien des Grundgesetzes. Argumentativ orientiert sich der einschlägige § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG insofern an der sog. Luftsicherheitsgebühr. Für diese hatte die Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Vorgaben formuliert. Zusätzlich gebieten die verwobenen Verbandsstrukturen im Profisport eine ausführliche Herleitung des Veranstalterbegriffs zur Bestimmung der Kostenschuldner.
Schlagworte
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- I–XXII Titelei/Inhaltsverzeichnis I–XXII
- 1–36 Teil Eins: Einleitung und Gang der Untersuchung 1–36
- 1. Kapitel: Eine „kurze“ Geschichte der Veranstaltergebühr
- A. Ein föderaler Flickenteppich als Wettbewerbsrisiko
- I. Kostenersatz für die Heranziehung auswärtiger Polizeikräfte
- II. Gebühren für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen und für polizeiliche Überwachung
- III. Weitere Regelungsmodelle
- IV. Ein Blick über den Tellerrand: Polizeikosten in Europa
- V. Gemeinsamer Fußballsolidarfonds als Lösung?
- B. Veranstaltergebühren zwischen Tagespolitik und Rechtstheorie
- I. Rechtspolitische Vertretbarkeit der Kostenübertragung
- 1. Angespannte Haushaltslage
- 2. Staatlicher Aufwand vs. Wirtschaftskraft des Profifußballs
- II. Staatstheoretische Vertretbarkeit der Kostenübertragung
- C. Öffentliche Sicherheit als Staatszweck und Staatsaufgabe
- 2. Kapitel: Gegenstand und Gang der Untersuchung
- A. Die Konzeption des veranstaltungsbezogenen Polizeieinsatzes
- I. Sachlicher Einsatzumfang
- II. Räumlicher Einsatzumfang
- III. Zeitlicher Einsatzumfang
- B. Die Konzeption des § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG
- I. Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Polizeikräften
- II. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- C. Der Gang der Untersuchung im Einzelnen
- 37–136 Teil Zwei: Die Veranstaltergebühr als zulässiges Finanzierungsmittel der Polizei 37–136
- 3. Kapitel: Finanzverfassung, Lastengleichheit und der Preis für Sicherheit
- A. Das System der Finanzverfassung im Grundgesetz
- I. Steuerstaat als Grundprinzip
- II. Zulässigkeit und Grenzen nichtsteuerlicher Abgaben
- B. Begriff und Zulässigkeit von Gebühren
- I. Öffentliche Leistung als Bezugsobjekt
- II. Individuelle Zurechnung zu Bezugssubjekt
- 1. Verschiedene Gebührenbegriffe
- a. Der formelle Gebührenbegriff
- b. Der materielle Gebührenbegriff
- c. Streitentscheid
- 2. Mögliche Zurechnungssachverhalte
- a. Veranlassungssachverhalte
- b. Vorteilssachverhalte
- C. Die besondere sachliche Rechtfertigung von Gebühren
- I. Der Belastungsgrund als Scharnier zwischen Zurechnung und Rechtfertigung der Gebühr
- II. Erkennbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidung
- III. Keine Unverträglichkeit mit staatlichen Kernaufgaben
- 1. Öffentliche Sicherheit als Gemeinlast
- 2. Öffentliche Sicherheit als ausnahmsweise private Finanzlast
- a. Kein grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Hinderungsgrund
- b. Überwiegen des öffentlichen Interesses kein Hinderungsgrund
- IV. Äquivalenzprinzip
- V. Kostendeckungsprinzip
- D. Gebührenrechtliche Kompetenz- und Verteilungsregeln
- E. Zwischenergebnis
- 4. Kapitel: Die individuelle Finanzierungsverantwortung von (Fußball-)Großveranstaltern für Polizeieinsätze
- A. Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte als öffentliche Leistung
- B. Die individuelle Zurechnung des Polizeieinsatzes
- I. Veranstalter als gebührenrechtliche Veranlasser?
- 1. Zurechnung aufgrund von Polizeipflichtigkeit
- a. Die Gefahrverursachung im Polizei- und Ordnungsrecht
- b. Die Rechtsfigur des Zweckveranlassers
- c. Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Veranstalters
- aa. Kein subjektives Interesse an Gewalthandlungen
- bb. Gewalthandlungen keine objektiv typische Folge der Veranstaltung
- d. Exkurs: Polizeirechtliche Kostenerstattung
- aa. Erstattungsfähige Maßnahmen
- (1) Ersatzvornahme
- (2) Unmittelbarer Zwang
- bb. Unvertretbarkeit des Polizeieinsatzes bei Großveranstaltungen
- 2. Zurechnung aufgrund sonstigen Fehlverhaltens
- a. Vorhersehbarkeit des Polizeieinsatzes
- b. Zumutbare Vermeidbarkeit des Polizeieinsatzes
- II. Veranstalter als gebührenrechtliche Vorteilsnehmer?
- 1. Zurechnung aufgrund des Ersparens eigener Aufwendungen
- 2. Zurechnung aufgrund des Schutzes der Veranstaltungsprofitabilität
- 3. Veranstaltungsbezogene Finalität der Bereitstellung von Polizeikräften
- a. Auf dem Veranstaltungsgelände
- b. Im öffentlichen Raum
- C. Zwischenergebnis
- 5. Kapitel: Die sachliche Rechtfertigung von Veranstaltergebühren
- A. Vorteilsausgleich und Kostendeckung
- B. Kein grobes Missverhältnis: Die „Über Kreuz-Rechtfertigung“
- I. Beurteilungszeitpunkt für die Erforderlichkeit des Einsatzumfangs
- II. Pauschalgebühr oder tatsächlicher Aufwand
- III. Gerichtlicher Prüfungsumfang von Prognose- und Ermessensentscheidungen
- IV. Nicht abrechnungsfähiger Aufwand
- C. Regelungskompetenz der Bundesländer
- I. Miteinander von Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz
- II. Strafverfolgung als Einschränkung der Regelungsbefugnis
- D. Zwischenergebnis
- 137–202 Teil Drei: Einzelfragen der Ausgestaltung von Veranstaltergebühren 137–202
- 6. Kapitel: Verfassungs- und europarechtliche Implikationen
- A. Veranstaltergebühr als Parlamentsgesetz
- B. Veranstaltergebühr als unzulässiges Einzelfallgesetz
- C. Bestimmtheit der Veranstaltergebühr
- I. Veranstaltungsbezogene Tatbestandsmerkmale: privat, privatnützig oder gewinnorientiert?
- II. Gewaltbezogene Tatbestandsmerkmale: Einsatzumfang und Gewaltmerkmale
- III. Räumliche und zeitliche Tatbestandsmerkmale
- IV. Gebührenbemessung
- 1. Begriff der (Mehr-)Kosten
- 2. Voraussehbarkeit des Einsatzumfangs
- D. Betroffenheit von Grundrechten
- I. Die Freiheit des Berufs gem. Art. 12 Abs. 1 GG
- 1. Veranstaltergebühr als Berufsausübungsregelung
- 2. Rechtfertigung des Eingriffs
- II. Die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 GG
- III. Die Kommunikationsgrundrechte
- IV. Der allgemeine Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG
- 1. Differenzierung nach Ausmaß der Veranstaltung
- 2. Differenzierung nach Art der Veranstaltung
- 3. Differenzierung nach spontanen und erwarteten Gewalthandlungen
- E. Europarechtliche Einflüsse
- I. Kein Verstoß gegen europäisches Beihilfenrecht
- 1. Materieller Bezugsrahmen
- 2. Territorialer Bezugsrahmen
- II. Kein Verstoß gegen europarechtliche Grundfreiheiten
- F. Zwischenergebnis
- 7. Kapitel: Der Rechtsbegriff des (Sport-)Veranstalters
- A. Die Organisationsstruktur des deutschen Profifußballs
- B. Die Evolution des Veranstalterbegriffs
- I. Zusammenwirken mehrerer Mitveranstalter
- II. Formeller Veranstalterbegriff im öffentlichen Recht
- C. Die gebührenrechtlichen Veranstalter von Fußballspielen
- I. Der gebührenrechtliche Veranstalterbegriff
- 1. Definitionsansätze in der Literatur
- 2. Der Versuch einer dogmatischen Herleitung
- II. Geteilte wirtschaftliche Verantwortung im Profifußball
- 1. Beiträge zum Zustandekommen des wirtschaftlichen Vorteils
- 2. Partizipation an wirtschaftlichem Vorteil
- III. Mitveranstalter als Gesamtschuldner
- D. Zwischenergebnis
- 203–218 Zusammenfassung und Fazit 203–218
- A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- B. Persönliches Fazit
- 219–230 Literaturverzeichnis 219–230