RphZ Rechtsphilosophie
Zusammenfassung
In Zeiten, in denen die Gesetzgebung immer hektischer auf Einzelfälle reagiert und die Rechtsordnung als Ganzes aus den Augen verliert, in denen die sogenannten ‚Grundlagenfächer‘ gern in Sonntagsreden beschworen, aber in der universitären Ausbildung immer mehr marginalisiert werden, ist die Beschäftigung mit eben diesen Grundlagen besonders wichtig. Dies ist die klassische Aufgabe der Rechtsphilosophie, die gleichermaßen eine Teildisziplin der Praktischen Philosophie wie der Rechtswissenschaft ist. In diesem Sinne bietet die ‚Rechtsphilosophie – Zeitschrift für Grundlagen des Rechts‘ ein Forum zum interdisziplinären Austausch über die theoretischen, methodischen und politischen Grundlagen des Rechts.
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- 217–218 Titelei/Inhaltsverzeichnis 217–218
- 219–220 Editorial 219–220
- 221–299 Thema: Hegels Rechtsphilosophie im Kontext der Phänomenologie des Geistes 221–299
- 221–228 „… habe ich in der Phänomenologie des Geistes abgehandelt“ Zur Relevanz von G. W. F. Hegels Phänomenologie des Geistes für das Verständnis seiner Rechtsphilosophie 221–228
- 229–238 Zur rechtsphilosophischen Rolle von Herrschaft und Knechtschaft: Bezüge zwischen Hegels Phänomenologie, Enzyklopädie und den Grundlinien 229–238
- 239–257 Hegels Anerkennungstheorem im Wandel 239–257
- 258–267 Vorbedingungen des Wegs zum vernünftigen Recht 258–267
- 268–281 Vom Handeln und der Unschuld 268–281
- 282–299 Hegels sittlicher Geist Eine kritische Analyse zum Verhältnis von Geschlecht und Gerechtigkeit 282–299
- 300–327 Rezensionen 300–327
- 300–318 Eine Kriteriologie vernunftbestimmter Freiheit 300–318
- 319–323 Benedict Vischer, Die Fremdheit des Rechts 319–323
- 324–327 Michael Corsten (Hrsg.), Praxis. Ausüben. Begreifen, 324–327