Europarecht (EuR)
Zusammenfassung
Die Zeitschrift widmet sich der Analyse und Fortentwicklung des Europarechts, insbesondere des Rechts der Europäischen Union. Das Spektrum ihrer Themen umfassst insbesondere Grundfragen der europäischen Integration, das Wirtschaftsrecht des Binnenmarktes, den Grundrechtsschutz in Europa und Probleme der einzelnen europäischen Politiken. In Aufsätzen, kleineren Beiträgen und Urteilsanmerkungen wird die ganze Bandbreite der europäischen Rechtentwicklung wissenschaftlich aufbereitet. Die EUROPARECHT zählt die bedeutendsten deutschen und ausländischen Europarechtler zu ihrem Autorenstamm. Ein Kreis prominenter Europarechtler aus Wissenschaft und Praxis sichert ihre Qualität. Sie ist daher seit Jahrzehnten die führende deutschsprachige Zeitschrift in ihrem Bereich.
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- 443–444 Titelei/Inhaltsverzeichnis 443–444
- 445–513 Aufsätze 445–513
- 445–467 Der EuGH und die nationale Steuerhoheit – Spannungsverhältnis und Konfliktlösung 445–467
- 468–488 Grundrechtlicher Vertrauensschutz – nicht nur ein allgemeiner Rechtsgrundsatz 468–488
- 489–513 Die Europäische Grundrechteagentur: unnötige Bürokratie oder gesteigerter Grundrechtsschutz? 489–513
- 514–576 Rechtsprechung 514–576
- 514–545 Zum Recht der Vertraulichkeit der anwaltlichen Korrespondenz – Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. September 2007, Rs. T-125/03 und T-253/03, Akzo u.a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften 514–545
- 546–557 Neues zum legal professional privilege – Eine Anmerkung zum Akzo Urteil des EuG 546–557
- 558–566 Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Vorlagepflicht zum EuGH – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 2008 (2 BvR 2680/07) 558–566
- 567–576 Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auf dem Prüfstand des Unionsrechts 567–576
- 577–602 Kleinere Beiträge, Berichte und Dokumente 577–602
- 577–588 Die Rolle der Bundesbank im Gefüge des ESZB 577–588
- 589–602 Rechtsfragen der impliziten Außenkompetenz der EG illustriert am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie und der Minimum Platform on Investment 589–602
- 603–606 Rezensionen 603–606